Information zur Videoüberwachung in der Tiefgarage des Stadthauses

Warum findet die Videoüberwachung statt?

Die Videoüberwachung findet statt, weil in der Tiefgarage des Stadthauses der Aufenthalt unberechtigter Personen in Verbindung mit Drogenkonsum, Drogenhandel, Beschädigungen am Gebäude und seinen technischen Anlagen, hier abgestellten Fahrzeugen, Diebstahl und Bedrohung von Gesundheit, Leib und Leben von Nutzern der Tiefgarage festgestellt wurde.

Wozu dient die Videoüberwachung?

Die Videoüberwachung dient der notwendigen Sicherheit der Tiefgarage des Stadthauses, insbesondere dem Schutz des Eigentums der Eigentümer und Nutzer der Tiefgarage sowie dem Schutz von Gesundheit und Leben der berechtigten Nutzer der Tiefgarage des Stadthauses. Sie dienst dem Schutz vor und der Verhinderung von unberechtigtem Aufenthalt und Straftaten.

Was wird überwacht?

Überwacht wird die gesamte Fläche der Tiefgarage des Stadthauses.

Wie findet die Videoüberwachung statt?

Die Videoüberwachung findet mit 8 fest installierten, nicht schwenkbaren Videokameras statt.

In welchen Zeiten erfolgt die Videoüberwachung?

Die Videoüberwachung erfolgt ganzjährig an täglich 24 Stunden.

Wie lange werden die erhobenen Daten gespeichert?

Die erhobenen Daten werden 120 Stunden gespeichert. Sie werden dann überschrieben, sofern sich kein Anlass für eine Auswertung gezeigt hat. Im Falle, dass sich ein Anlass für eine Auswertung gezeigt hat, erfolgt eine Auswertung der gespeicherten Daten mit dem Ziel die festgestellten Verstöße sowie die handelnden Personen die diese Verstöße getätigt haben festzustellen, zu identifizieren und privat- sowie strafrechtlich zu verfolgen und dem Schadensersatz sowie der Strafe zuzuführen. Die dafür relevanten Daten Aufzeichnungen werden dafür kopiert und so lange gespeichert, wie es für eine Verfolgung und Ahndung der Verstöße erforderlich ist. Danach werden sie unverzüglich gelöscht.

Wann erfolgt eine Auswertung der erhobenen Daten?

Eine Auswertung der Daten erfolgt, wenn sich Anhaltspunkte für unberechtigten Aufenthalt, Drogenmissbrauch, Drogenhandel, Beschädigungen, Bedrohungen oder Tätlichkeiten gegen Gesundheit und Leben der berechtigten Nutzer oder sonstiger Personen in der Fläche der Tiefgarage des Stadthauses ergeben haben. Der jeweilige Anlass wird vom Verwalter des Gebäudes schriftlich dokumentiert.

Wer nimmt die Auswertung der Aufzeichnungen vor?

Die Auswertung erfolgt zunächst durch die Beschäftigten des Hausverwalters oder die Vorstände des Hausverwalters. Soweit für die Identifikation und Verfolgung von Sachverhalten und Verursachern erforderlich danach auch durch technische Spezialisten sowie Polizei und Justiz.

Was erfolgt mit ausgewerteten Daten?

Ausgewertete Daten werden solange gespeichert, wie es für eine Verfolgung und Ahndung der festgestellten Verstöße erforderlich ist. Danach werden die Daten unverzüglich gelöscht.

Wer ist verantwortlich für die Videoüberwachung?

Der Hausverwalter, die Viersener Aktien-Baugesellschaft AG, Rathausmarkt 1, 41747 Viersen, Telefon 01262 37820, vertreten durch den Vorstand.

Wer ist der zuständige externe Datenschutzbeauftragte?

Michael Becker (TÜV Rheinland i-sec GmbH)

Kontakt:
Email: datenschutz@vab-viersen.de

Viersener Aktien-Baugesellschaft AG
z. Hd. des Datenschutzbeauftragten
Rathausmarkt 1, 41747 Viersen