Frauenquote gemäß gesetzlicher Bestimmungen

Die Viersener Aktien-Baugesellschaft AG unterliegt als sogenanntes drittelparitätisch mitbestimmtes Unternehmen nach § 1Abs. 1 Nr.1 Satz 2 DrittelbG den Verpflichtungen aus § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG sowie den Publikationsvorschriften des § 289f Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 4 HGB. Demnach müssen Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes festgelegt werden.

Für die Zeit vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2027 werden folgende Ziele für die Erfüllung der Frauenquote angestrebt:

  1. Für die Besetzung des Aufsichtsrats bleibt es bei einer Frauenquote von mindestens 33,3%.
  2. Soweit nach Ausscheiden von zurzeit bestellten Vorständen externe Neubesetzungen des Vorstandes erfolgen, wird für den Vorstand eine Frauenquote von 50% angestrebt.
  3. Für die Führungsebene unterhalb des Vorstandes bleibt es bei einer Frauenquote von mindestens 40%.