Bedingungen Spende/Sponsoring

Der Antragsteller verpflichtet sich hiermit bei einer Förderung durch die VAB spätestens innerhalb von 21 Tagen nach der geförderten Aktivität einen Bericht über die Aktivität mit mindestens 3 zur Veröffentlichung autorisierten Fotos der Aktivität der VAB zu übermitteln. Er stimmt der Verwendung des Berichts und der Fotos im Rahmen der Informations-, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der VAB durch Unterzeichnung dieses Antrages zu. Bei Fotoaufnahmen von Personen ist von jeder Person eine schriftliche Zustimmung zur Verwendung und Veröffentlichung erforderlich und mit vorzulegen. Sofern der Antragsteller berechtigt ist Spendenbescheinigungen auszustellen, verpflichtet er sich dazu der VAB eine Spendenbescheinigung über den Förderbetrag zukommen zu lassen.