Vertrags- und Einstellbedingungen

für unbeschrankte, offene Parkeinrichtungen der VAB Wohnen GmbH & Co. KG, Rathausmarkt 1 41747 Viersen
E-Mail: info@vab-viersen.de
Amtsgericht Mönchengladbach
HRB 14782
USt-IdNr.: DE357075069

  1. Die VAB Wohnen GmbH stellt ausschließlich den VAB Mietern nach Maßgabe der folgenden Regelungen einen Stellplatz zum zeitlich begrenzten Laden ihrer Elektrokraftfahrzeuge zur Verfügung. Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Kfz sowie die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Benutzung des Parkobjektes erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Mit Abstellen des Elektrofahrzeugs auf dem als E-Ladepunkt markierten Parkplatz werden dem Autofahrer die aktuellen Einstellbedingungen über gut sichtbare Hinweisschilder angezeigt. Die Schilder weisen auf die Parkscheibenpflicht und die gültige Höchstparkdauer hin. Die Hinweise sind für den Autofahrer gut sichtbar.
  3. Nach Abstellen des Elektrofahrzeuges hat der Nutzer unverzüglich die Parkscheibe auf die Ankunftszeit einzustellen und von außen gut sichtbar hinter der Frontscheibe des Fahrzeugs zu hinterlegen.
  4. Die Ankunftszeit der Parkscheibe ist auf die nächste halbe Stunde aufzurunden.
  5. Nach Ablauf der gültigen Höchstparkdauer hat der Nutzer den Stellplatz unverzüglich zu verlassen.
  6. Die vorgegebene Höchstparkdauer ist auf der Hinweisbeschilderung ersichtlich und gilt ausnahmslos.
  7. Bei abgelaufener oder fehlender Parkscheibe bzw. Parkberechtigung (z.B. kein Elektrokraftfahrzeug) oder anderer Verstöße gegen Einstellbedingungen, behält sich die VAB Wohnen GmbH & Co. KG vor, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 € zuzüglich der Kosten der notwendigen Halterabfrage zu erheben. Bei Mietern der VAB hält sich die VAB vor, das Mietkonto, mit dieser Vertragsstrafe zu belasten. E-Fahrzeuge, die entgegen der gültigen Einstellbedingungen abgestellt sind, werden mit Hilfe elektronischer Datenerfassungsgeräte dokumentiert und fotografiert.
  8. Bei Verstößen gegen die gültigen Einstellbedingungen bzw. bei mehrfach widerrechtlicher Nutzung, kann das widerrechtlich abgestellte Kfz im Auftrag der VAB Wohnen GmbH & Co. KG und auf Kosten des Nutzers durch ein Abschleppunternehmen entfernt werden.
  9. Die VAB Wohnen GmbH & Co. KG behält sich vor, Benutzern der Parkeinrichtung sowie anderen Personen. welche die vorgenannten Vertrags- und Einstellbedingungen nicht beachten, ein Hausverbot auszusprechen.
  10. Die Vertragsstrafe ist innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung der schriftlichen Zahlungsaufforderung zu zahlen. Geschieht dies nicht, wird ein Inkassounternehmen, mit dem Einzug des Betrages beauftragt. Alle Aufwendungen für das Eintreiben der vereinbarten Vertragsstrafe, sind vom Verursacher zu tragen.
  11. Widersprüche zu geahndeten Falschparkvorgängen können schriftlich, per Post oder per E-Mail, innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen an die VAB Wohnen GmbH & Co. KG gerichtet werden.
  12. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist, unabhängig vom Rechtsgrund und soweit zulässig, das Amtsgericht Viersen.
  13. Die vorgenannten Vertrags- und Einstellbedingungen treten am 01.07.2024 in Kraft.
  14. Mit Abstellen des Kfz erkennt der Nutzer die Einstellbedingungen an.